Wegleitung und Leistungsziele
Aktualisiert: 11. Feb.
Ob eidg. Fachausweis FA oder eidg. Diplom, die Grundlagen für den Abschluss bilden
Prüfungsordnung
Wegleitung
Lern- bzw. Leistungsziele.
Die Prüfungsordnung muss vom SBFI freigegeben werden und die Details stehen (Beispiel Logistikfachmann FA / Logistikfachfrau FA) auf der offiziellen Webseite des SBFI zur Verfügung https://www.becc.admin.ch/becc/public/bvz/beruf/show/68246
Die Trägerschaft der Berufs-und höheren Fachschulen tut sich oft schwer, diese Unterlagen zu aktualisieren. Grund: Der Prozess dauert Monate bei entsprechenden Kosten und Aufwand. Nachteil: Die Lerninhalte sind nicht immer aktuell.
Wer zukunftsorientiert eine Weiterbildung plant, der muss zwingend prüfen, wie alt die Lern- bzw. Leistungsziele sind. Sonst riskiert der Student oder die Studentin, dass Lerninhalte vermittelt werden, die in der Praxis gar nicht mehr gefragt sind.
Beispiel Logistikfachmann- /frau Stand 27.1.2022
Update:
GS1 Schweiz hat nach Jahren der Untätigkeit die Bildungsgänge überarbeitet und kommt 2023 mit neuem Bildungsangebot.
Das Berufsbild «Logistikfachmann bzw. Logistikfachfrau» mit eidg. Fachausweis bleibt bestehen.
Die beiden Berufsbilder «Logistikleiter bzw. Logistikleiterin» und «Supply Chain Manager bzw. Supply Chain Managerin» verschmelzen.
Dabei wurde die eierlegende Wollmilchsau entwickelt, vor allem mit dem Ziel, den Bildungsgang attraktiver zu machen und mehr Studierende zu akquirieren.
Der Supply Chain Manager bzw. Supply Chain Managerin kommt neu mit den Fachrichtungen
Unternehmenslogistik
Digitale Integration
Internationale Speditionslogistik
Die Neuausrichtung beider Berufsbilder sowie der neuen Prüfungsordnungen befindet sich im Genehmigungsverfahren beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
